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Haus bauen teurer als geplant – Bauherren aufgepasst: Bei dem Wort „bauseits“ drohen Zusatzkosten. Das kann teuer werden!

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Der Traum vom Eigenheim wird in vielen Fällen als schlüsselfertiger Bau umgesetzt.
Beim vermeintlichen Rundumsorglos-Paket gibt es einen Festpreis und man braucht nach Fertigstellung nur noch einzuziehen – soweit zumindest der Traum. In der Realität bleibt es fast nie beim vereinbarten Preis. Schwammige Formulierungen in Baubeschreibung und Bauvertrag lassen oftmals Raum für einen Aufpreis. Ein eigentlich harmlos klingendes Wörtchen, das sich in vielen Verträgen versteckt, ist besonders tückisch. Wenn man irgendwo „bauseits“ liest, wird es meistens teuer.

Der Begriff „bauseits“ suggeriert den Laien, die Baufirma übernähme diese Arbeiten.
Tatsächlich heißt „bauseits“ allerdings, dass diese Aufgaben der Bauherr selbst veranlassen und übernehmen muss. Das bedeutet in jedem Fall Mehrkosten. Viele Bauherren bemerken dies aber zunächst nicht, weil ihnen die Bedeutung mancher Vertragspassagen nicht klar ist.

„bauseits“ geht ins Geld
So kann beispielsweise der Passus Wasserhaltung „bauseits“ richtig ins Geld gehen, denn er bedeutet: Falls nach dem Aushub Grund- oder Sickerwasser in der Baugrube steht, muss der Bauherr es abpumpen lassen und zwar häufig während der gesamten Rohbauzeit. Das kann schon mal 3000 Euro kosten.

Hausanschluss und Erdaushub
Klassische Arbeiten, die „bauseits“ anfallen, sind Aushub und dessen Entsorgung oder Lagerung. Auch die Erschließung des Grundstücks überlässt man gern den Bauherren. Die ungeplanten Zusatzkosten verstecken sich dann mitunter hinter harmlos klingenden Passagen wie: Abfuhr überschüssiges Aushubmaterial „bauseits“ und Erschließung und Hausanschlüsse Kanal, Wasser, Strom, Telefon und Gas „bauseits“ oder Sämtliche Erd- und Kanalarbeiten werden komplett „bauseits“ ausgeführt. Wer die tiefere Bedeutung des Worts nicht kennt, könnte beim Lesen vermuten, der Bauunternehmer würde die Arbeiten erledigen. Stattdessen muss der Bauherr allein für den Hausanschluss je nach Gegend weit über 5000 Euro zusätzlich kalkulieren.

Deshalb stehen im ÖKOARCHITEKTENHAUS Angebot für die Bauherren immer die Kosten für die kompletten Baunebenkosten, denn diese müssen mitfinanziert werden, damit die Bauherren bei der Endabrechnung keine böse Überraschung erleben. Siehe Presseartikel: Baunebenkosten in Deutschland und der Schweiz

Bauvertrag vom Fachmann prüfen lassen
Bauherren lassen sich immer wieder vom günstigen Preis von Schlüsselfertig-Angeboten blenden. Ist der Vertrag einmal unterschrieben, muss man die anfallenden Mehrkosten zähneknirschend in Kauf nehmen. Es lohnt sich in jedem Fall, den Vertrag vor der Unterschrift einem Fachmann – sei es Sachverständiger oder Anwalt – prüfen zu lassen. Der entdeckt auch andere unzulässige Klauseln, die gerade in Bauverträgen häufig vorkommen. Sowohl der Bauherrenschutzbund (BSB) als auch der VPB warnen immer wieder vor verbraucherfeindlichen Klauseln, die unter anderem Gewährleistungsfristen verkürzen, unausgewogene Zahlungspläne festschreiben oder Sicherheitsleistungen einschränken wollen.

Gängige Formulierungen mit „bauseits“
Das kleine Wörtchen „bauseits“ kann nahezu alle Bauabschnitte betreffen. Ein paar gängige Formulierungen sind hier zusammengestellt und die Folgen für die Bauherren erklärt.

Beheizung des Gebäudes bis zur Übergabe „bauseits“
Die Baufirma, die diesen Passus in den Vertrag geschrieben hat, bürdet das Heizen selbst vor der Übergabe allein dem Bauherrn auf. Und häufig muss der Bauherr dann der teuren Strombeheizung zähneknirschend zustimmen, weiß Volker Wittmann. Denn wer schnell fertig werden will und deshalb den Winter über baut, der muss heizen.

Es muss „bauseits“ ein Bodengutachten erstellt werden
So lautet eine andere bei Baufirmen beliebte Formulierung in Bauverträgen. Sie lenkt immerhin die Aufmerksamkeit des Bauherrn auf das eigentlich immer notwendige Bodengutachten – das je nach Gebiet und Umfang zwischen 500 und 2.500 Euro kostet.

Das Baufeld ist bauherrenseitig vollständig vor Beginn der Erdarbeiten zu räumen
Dieser Passus kann für den Bauherrn teuer werden. Vor allem, wenn das Grundstück vorher bebaut war. Mit dieser Klausel wälzt der Bauunternehmer auch alle Risiken auf den Bauherrn ab. Damit kann er das Angebot vom Büro aus machen und muss sich das Grundstück nicht mal vorher ansehen. Während der Bauherr davon ausgeht, dass er ein Komplettangebot bekommt, kann der Unternehmer von vorneherein spätere Nachträge einkalkulieren. Alles, was im Bauvertrag nicht abgedeckt ist, wird er sich später extra vergüten lassen.

Die Leistung Keller- und Bodenplattendämmung sind „bauseits“ zu erbringen
Eigentlich ist die Dämmung fester Bestandteil des Hauses und wird in der Energieberechnung entsprechend mit geplant. Bei Fertighäusern werden Bodenplatten oder Keller häufig vorab von kleinen Firmen hergestellt. Die machen ein günstiges Angebot für die Betonarbeiten, das der Bauherr unterschreibt. Dass die Dämmung unter der Platte fehlt, merkt er erst ein paar Tage später, wenn dieselbe Firma den Nachtrag dafür schickt. Weil eines nicht ohne das andere geht, muss er auch diesen Nachtrag unterzeichnen.

Auch Baustellenzufahrt „bauseits“ und Stahlbetondecke Fugenspachtelung „bauseits“
Sind beliebte Formulierungen, die den Bauherren mindestens mehrere hundert Euro kosten. (Quelle: zuhause.de / Autor: VPB)

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Baunebenkosten in Deutschland und der Schweiz von ÖKO-ARCHITEKTENHAUS

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Die Baunebenkosten umfassen je nach Bauausführung, Bestimmungen der Länder, Städte und Gemeinden ca. 30 bis 40 Einzelpositionen. Diese Kosten werden oft unterschätzt und auch von vielen Hausanbietern und Finanzierern viel zu gering kalkuliert. Die Folge ist, dass Bauherren von den anfallenden Zusatzkosten überrascht werden und teilweise teure Nachfinanzierungen notwendig werden. Durchschnittlich belaufen sich die Baunebenkosten in Deutschland auf etwa 15 bis 20% der Gesamtkosten des Hausbaus. Extrem teuer sind Baunebenkosten in der Schweiz. Diese betragen manchmal das 10-fache der Kosten, wie in Deutschland. Nachfolgend eine Übersicht der normal anfallenden Baunebenkosten.
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Grundstückerwerbskosten
Neben dem Grundstückskaufpreis fallen grundsätzlich ca. 3,5 % bis 4,5 % Grunderwerbssteuer und 1,5 % Notarkosten, in der Summe 5 % bis 6 % vom Grundstückpreis an, die Sie in der Regel sofort nach dem notariellen Grundstückskauf bezahlen müssen. Bei Erwerb des Grundstückes über einen Makler bezahlen Sie zusätzlich im Durchschnitt ca. 3 % Maklergebühren zuzüglich 19 % MwSt.

Gebühren und Versicherungen
Baugenehmigung, Feuerrohbauversicherung, Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, usw.

Finanzierungskosten:
Bearbeitungsgebühren / Vertragsabschlussgebühren
Bauzinsen (eventuelle Doppelbelastung durch
Mietezahlung und Zinsen während der Bauzeit).

Amtliche Vermessung:
Grundstückseinmessung / Geometerleistung

Erdarbeiten:
Aushub, eventuell Deponiekosten, Anfüllen

Hausanschlüsse (von der Strasse in Ihr Haus):
Wasser Zuleitung und Wasser Ableitung – Kanal, Drainage – Entwässerung / Kiesschüttung / Spülrohr, Erdgasleitung/Erdgastank oder eventuell Erdölaußentank, Stromzufuhr – Wechselstrom / Starkstrom, Telefonleitung, Kabelfernsehen.

Allgemeine Baukosten:
Baustrom, Bauwasser und Bauabwasser, Dixie-Bautoilette, Entsorgungskosten / Bauschutt eventuell Deponiekosten.

Außenanlagen:
Rohplanie Garten, Rohplanie und Pflastern Zufahrt und Terrasse, Plattenmaterial: Steine etc. für Wege, Garage, Terrasse, und Garten mit Zaun, Bäume, Rasen usw.

Stützmauer:
Bei Hanglage eventuell Stützmauer notwendig, Kosten ca. zusätzlich € 5.000,– zu den Baunebenkosten.

Material für Eigenleistungen:
Bei Eigenleistungen muss zum Kaufpreis des Hauses noch der Einkauf für das benötigte Material mit finanziert werden, soweit die Materialkosten nicht mit im Hauspreis enthalten sind. Bitte prüfen und nachfragen.

Umzugskosten:
Umzug durch Umzugsfirma mit Komfortumzug ca. € 10.000. Selbst wenn der Umzug in Eigenregie durchgeführt wird fallen immer noch Kosten für Transportfahrzeug, Helfer, Umzugskartons etc. an.

Gardinenstangen:
Hier können zum Beispiel pro Fenster und Gardinen Kosten von € 150,– bis € 500 anfallen.

Deckenleuchten / Lampen / Stehlampen:
Pro Zimmer wird mindestens eine Deckenlampe benötigt. Je nach Wunsch und Qualität € 50 – € 500 je Lichtquelle.

Wichtige Anmerkung:
Diese Baunebenkosten betragen bei uns in Baden-Württemberg / Deutschland in der Regel immer ca. 30.000 – 40.000 €, egal ob Sie ein großes, kleines, teures oder billiges Haus kaufen.

Diese Kosten sind vom Haus unabhängig und sind immer gleich groß. Es handelt sich überwiegend um amtliche / behördliche Kosten, deren Rechnungen Sie als Bauherr bekommen und auch bezahlen müssen. Diese sind nicht im Hauspreis kalkuliert und können das auch nicht sein, weil Sie je nach Lage des Grundstückes, der Gemeinde, der Stadt, der Bauvorschriften, der Versorgungsbetriebe etc. unterschiedlich ausfallen. Wenn diese Baunebenkosten aber nicht in Ihrer Finanzierung in der Höhe von ca. € 40.000 enthalten sind, dann ist das grob fahrlässig und Sie laufen in Gefahr eine Nachfinanzierung aufnehmen zu müssen.

Deshalb kalkulieren wir als verantwortliches Unternehmen in Deutschland für Sie immer mindestens € 40.000,– an Baunebenkosten.

Baunebenkosten in der Schweiz.
Erdarbeiten (Haushubkosten etc.) und Betonarbeiten sind in der Schweiz erheblich teurer als in Deutschland. Die Schweizer Städte und Gemeinden nehmen zusätzlich extrem hohe Gebühren für die Prüfung des Bauvorhabens und der Baugenehmigung. In der Regel betragen diese Gebühren ca. 50.000 – 100.000 CHF. Ein Bauhaushub kostet in Deutschland in der Regel nicht mehr als € 10.000. In der Schweiz dagegen werden dafür bis zu 150.000 CHF verlangt. Betonarbeiten für Keller, Rohbau und Stützmauern sind je nach Ausführung 2 bis 4-mal so teuer wie in Deutschland.

Aus der nachfolgenden Aufstellung der Baunebenkosten aus einem Schweizer Projekt ist ersichtlich, dass in der Schweiz Baunebenkosten in der Regel ca. 300.000 CHF betragen.

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