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Architekturvisionen für modernes & naturkonformes Wohnen am Beispiel der Villa Riposo von ÖKO-ARCHITEKTENHAUS

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Jedes unserer Architektenhäuser hat eine besondere Geschichte. So auch die Villa Riposo.
Das Haus wurde für einen schweizer Manager, der in einer hohen Position einer bekannten Schweizer Bank arbeitet, entworfen und verkauft. Die Familie hat sich sehr auf den Einzug in Ihr neues Heim gefreut.

Leider wurde daraus nichts, weil wir in diesem speziellen Fall einen Fehler gemacht haben und einfach zu gutmütig handelten. Dieses schweizer Ehepaar war mit einem Architekten aus Norddeutschland an der Küste, also im Flachland, befreundet. Das Haus sollte aber auf einem Berg mit phantastischer Aussicht in der Nähe von Zürich gebaut werden. Normal bestehen wir bei allen unseren Architektenhäuser darauf, dass die gesamte Bauplanung und die Einreichung der Baugenehmigung grundsätzlich durch unseren Architekten geschieht. Das ist bei uns das Architekturbüro

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architektur und mensch

Gerhard Meier, Freier Architekt
Leopoldstraße 30, D-79359 Riegel
Tel: 07642-9294710 Fax: 07642-9294711
E-Mail: architektur@hoch-m.de
Internet: https://hoch-m.de

Bei den Verkaufsverhandlungen kam die Bitte auf, ob nicht der befreundete Architekt aus Norddeutschland das Haus planen und die Baugenehmigung einreichen könnte. Die schweizer Familie legte uns auch einen ersten Hausentwurf von Ihrem Architekten vor.

ÖKO-ARCHITEKTENHAUS hat sich dann entschieden, dass wir trotzdem mit unserem Architekten Herrn Meier, einen eigenen Hausentwurf erstellen, der die besonderen Wünsche und die Bedingungen im hohen Bergland der Schweiz berücksichtigt hat und dabei bereits in der Planung berücksichtigte, dass diese 339 m2 Villa ökologisch so geplant wird, dass alle finanziellen Vorgaben eingehalten werden konnten. Das fertig geplante Haus, die Villa Riposo, fanden die Bauherren sehr interessant. Konnten sich aber kurzfristig nicht für unseren Entwurf und gegen den Entwurf Ihres befreundeten Architekten entscheiden. Daraufhin wurde uns die Frage gestellt, ob wir das Haus auch bauen würden, wenn es Ihr befreundeter Architekt planen und zeichnen würde. Normal haben wir bis dahin ein solches Ansinnen immer abgelehnt. Weil uns aber die Familie sehr sympathisch war, haben wir den Fehler begangen dem Ansinnen der Familie zuzustimmen.

Was war jetzt die Folge?
Die Familie fuhr mit unserem Hausentwurf zu Ihrem Freund, dem Architekten, nach Norddeutschland an die Küste zum Sommerurlaub. Als Sie zurück kamen hat sie Ihr befreundeter Architekt zu einem neuen Hausentwurf überredet. Wie vereinbart übernahmen wir diese Hauspläne und alle Berechnungen um das Haus zu kalkulieren. Daraus entstand ein Angebot, dass die schweizer Familie bei uns unterschrieben hat und uns damit zur Bauausführung beauftragte.

Bei der Detailkalkulation und den Detailplänen für alle Baugewerke mussten wir dann leider, und zum Entsetzen aller Beteiligten feststellen, dass die Planungen falsch waren und die Berechnungen für den umbauten Raum erheblich zu niedrig ausgefallen waren. Unter anderem wurde von dem Norddeutschen Architekten vergessen in die Betondecken die Rohre für die automatische Be- und Entlüftungsanlage einzuplanen. Dadurch waren die Betondecken in der Höhe viel zu dünn und eine nachträgliche Planung erbrachte eine erhebliche Erhöhung der Firsthöhe, die in der Schweiz, und insbesondere in diesem Baugebiet, in Höhen- und Hanglage nicht erlaubt war. Zusätzlich stellte sich heraus, dass bei der Planung nicht auf ökologische Bauweise geachtet wurde. Der norddeutsche Architekt hat einfach geplant, ohne Rücksicht auf die Kosten. Das bedeutete der finanzielle Rahmen wurde bei weitem nicht eingehalten. Allein diese Fehlplanungen verursachten Mehrkosten von 100.000 bis 150.000 € gegenüber über unserer Villa Riposo.

Die Bauherren versuchten noch zu retten, was nicht mehr zu retten war.
Denn um die Hausplanung des norddeutschen Architekten umzusetzen und die vorgeschriebene Firsthöhe auf dem Berg in der Nähe von Zurück einhalten zu können, hätte ein Teil des Erdgeschosses dann einen halben Meter unter der Erde, an der oberen Bergkante gebaut werden müssen. Das kam dann für die Bauherren überhaupt nicht mehr in Frage. Die Familie hat daraufhin jegliche Lust am Bauen verloren. ÖKO-ARCHITEKTENHAUS hat den Kaufvertrag aufgelöst, die Familie das Grundstück wieder verkauft und unsere Villa Riposo wurde deswegen dort nicht gebaut. Es war in der Summe eine traurige Angelegenheit, denn alle Beteiligten haben nur verloren. Gegen die enorm hohe Architektenrechnung, des dann nicht mehr befreundeten Architekten aus Norddeutschland, hat dann die schweizer Familie geklagt. Bei unserem Hausentwurf Villa Riposo waren dagegen die Architektenkosten mit im Hauspreis kalkuliert. Gelernt haben wir aus dieser Erfahrung, dass wir nie wieder eine Ausnahme für einen fremden Architekten machen werden und unsere Häuser nur mit unserem eigenen Architekten Herrn Gerhard Meier bauen.

Grundriss Villa Riposo UG

Unser Trost aus dieser Baugeschichte ist, dass wir jetzt die Villa Riposo offiziell mit allen Plänen auf unseren Internetseiten zum Verkauf anbieten können und allein der Entwurf uns schon neue Kunden gebracht hat.

Grundriss Villa Riposo EG

Alle weiteren und Detailinformationen über die Villa Riposo inklusive Bausystem, Bauausführung und Baubeschreibung finden Sie hier im Internet: VILLA RIPOSO

Grundriss Villa Riposo OG / DG

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Haus bauen teurer als geplant – Bauherren aufgepasst: Bei dem Wort „bauseits“ drohen Zusatzkosten. Das kann teuer werden!

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Der Traum vom Eigenheim wird in vielen Fällen als schlüsselfertiger Bau umgesetzt.
Beim vermeintlichen Rundumsorglos-Paket gibt es einen Festpreis und man braucht nach Fertigstellung nur noch einzuziehen – soweit zumindest der Traum. In der Realität bleibt es fast nie beim vereinbarten Preis. Schwammige Formulierungen in Baubeschreibung und Bauvertrag lassen oftmals Raum für einen Aufpreis. Ein eigentlich harmlos klingendes Wörtchen, das sich in vielen Verträgen versteckt, ist besonders tückisch. Wenn man irgendwo „bauseits“ liest, wird es meistens teuer.

Der Begriff „bauseits“ suggeriert den Laien, die Baufirma übernähme diese Arbeiten.
Tatsächlich heißt „bauseits“ allerdings, dass diese Aufgaben der Bauherr selbst veranlassen und übernehmen muss. Das bedeutet in jedem Fall Mehrkosten. Viele Bauherren bemerken dies aber zunächst nicht, weil ihnen die Bedeutung mancher Vertragspassagen nicht klar ist.

„bauseits“ geht ins Geld
So kann beispielsweise der Passus Wasserhaltung „bauseits“ richtig ins Geld gehen, denn er bedeutet: Falls nach dem Aushub Grund- oder Sickerwasser in der Baugrube steht, muss der Bauherr es abpumpen lassen und zwar häufig während der gesamten Rohbauzeit. Das kann schon mal 3000 Euro kosten.

Hausanschluss und Erdaushub
Klassische Arbeiten, die „bauseits“ anfallen, sind Aushub und dessen Entsorgung oder Lagerung. Auch die Erschließung des Grundstücks überlässt man gern den Bauherren. Die ungeplanten Zusatzkosten verstecken sich dann mitunter hinter harmlos klingenden Passagen wie: Abfuhr überschüssiges Aushubmaterial „bauseits“ und Erschließung und Hausanschlüsse Kanal, Wasser, Strom, Telefon und Gas „bauseits“ oder Sämtliche Erd- und Kanalarbeiten werden komplett „bauseits“ ausgeführt. Wer die tiefere Bedeutung des Worts nicht kennt, könnte beim Lesen vermuten, der Bauunternehmer würde die Arbeiten erledigen. Stattdessen muss der Bauherr allein für den Hausanschluss je nach Gegend weit über 5000 Euro zusätzlich kalkulieren.

Deshalb stehen im ÖKOARCHITEKTENHAUS Angebot für die Bauherren immer die Kosten für die kompletten Baunebenkosten, denn diese müssen mitfinanziert werden, damit die Bauherren bei der Endabrechnung keine böse Überraschung erleben. Siehe Presseartikel: Baunebenkosten in Deutschland und der Schweiz

Bauvertrag vom Fachmann prüfen lassen
Bauherren lassen sich immer wieder vom günstigen Preis von Schlüsselfertig-Angeboten blenden. Ist der Vertrag einmal unterschrieben, muss man die anfallenden Mehrkosten zähneknirschend in Kauf nehmen. Es lohnt sich in jedem Fall, den Vertrag vor der Unterschrift einem Fachmann – sei es Sachverständiger oder Anwalt – prüfen zu lassen. Der entdeckt auch andere unzulässige Klauseln, die gerade in Bauverträgen häufig vorkommen. Sowohl der Bauherrenschutzbund (BSB) als auch der VPB warnen immer wieder vor verbraucherfeindlichen Klauseln, die unter anderem Gewährleistungsfristen verkürzen, unausgewogene Zahlungspläne festschreiben oder Sicherheitsleistungen einschränken wollen.

Gängige Formulierungen mit „bauseits“
Das kleine Wörtchen „bauseits“ kann nahezu alle Bauabschnitte betreffen. Ein paar gängige Formulierungen sind hier zusammengestellt und die Folgen für die Bauherren erklärt.

Beheizung des Gebäudes bis zur Übergabe „bauseits“
Die Baufirma, die diesen Passus in den Vertrag geschrieben hat, bürdet das Heizen selbst vor der Übergabe allein dem Bauherrn auf. Und häufig muss der Bauherr dann der teuren Strombeheizung zähneknirschend zustimmen, weiß Volker Wittmann. Denn wer schnell fertig werden will und deshalb den Winter über baut, der muss heizen.

Es muss „bauseits“ ein Bodengutachten erstellt werden
So lautet eine andere bei Baufirmen beliebte Formulierung in Bauverträgen. Sie lenkt immerhin die Aufmerksamkeit des Bauherrn auf das eigentlich immer notwendige Bodengutachten – das je nach Gebiet und Umfang zwischen 500 und 2.500 Euro kostet.

Das Baufeld ist bauherrenseitig vollständig vor Beginn der Erdarbeiten zu räumen
Dieser Passus kann für den Bauherrn teuer werden. Vor allem, wenn das Grundstück vorher bebaut war. Mit dieser Klausel wälzt der Bauunternehmer auch alle Risiken auf den Bauherrn ab. Damit kann er das Angebot vom Büro aus machen und muss sich das Grundstück nicht mal vorher ansehen. Während der Bauherr davon ausgeht, dass er ein Komplettangebot bekommt, kann der Unternehmer von vorneherein spätere Nachträge einkalkulieren. Alles, was im Bauvertrag nicht abgedeckt ist, wird er sich später extra vergüten lassen.

Die Leistung Keller- und Bodenplattendämmung sind „bauseits“ zu erbringen
Eigentlich ist die Dämmung fester Bestandteil des Hauses und wird in der Energieberechnung entsprechend mit geplant. Bei Fertighäusern werden Bodenplatten oder Keller häufig vorab von kleinen Firmen hergestellt. Die machen ein günstiges Angebot für die Betonarbeiten, das der Bauherr unterschreibt. Dass die Dämmung unter der Platte fehlt, merkt er erst ein paar Tage später, wenn dieselbe Firma den Nachtrag dafür schickt. Weil eines nicht ohne das andere geht, muss er auch diesen Nachtrag unterzeichnen.

Auch Baustellenzufahrt „bauseits“ und Stahlbetondecke Fugenspachtelung „bauseits“
Sind beliebte Formulierungen, die den Bauherren mindestens mehrere hundert Euro kosten. (Quelle: zuhause.de / Autor: VPB)

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Baunebenkosten in Deutschland und der Schweiz von ÖKO-ARCHITEKTENHAUS

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Die Baunebenkosten umfassen je nach Bauausführung, Bestimmungen der Länder, Städte und Gemeinden ca. 30 bis 40 Einzelpositionen. Diese Kosten werden oft unterschätzt und auch von vielen Hausanbietern und Finanzierern viel zu gering kalkuliert. Die Folge ist, dass Bauherren von den anfallenden Zusatzkosten überrascht werden und teilweise teure Nachfinanzierungen notwendig werden. Durchschnittlich belaufen sich die Baunebenkosten in Deutschland auf etwa 15 bis 20% der Gesamtkosten des Hausbaus. Extrem teuer sind Baunebenkosten in der Schweiz. Diese betragen manchmal das 10-fache der Kosten, wie in Deutschland. Nachfolgend eine Übersicht der normal anfallenden Baunebenkosten.
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Grundstückerwerbskosten
Neben dem Grundstückskaufpreis fallen grundsätzlich ca. 3,5 % bis 4,5 % Grunderwerbssteuer und 1,5 % Notarkosten, in der Summe 5 % bis 6 % vom Grundstückpreis an, die Sie in der Regel sofort nach dem notariellen Grundstückskauf bezahlen müssen. Bei Erwerb des Grundstückes über einen Makler bezahlen Sie zusätzlich im Durchschnitt ca. 3 % Maklergebühren zuzüglich 19 % MwSt.

Gebühren und Versicherungen
Baugenehmigung, Feuerrohbauversicherung, Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung, usw.

Finanzierungskosten:
Bearbeitungsgebühren / Vertragsabschlussgebühren
Bauzinsen (eventuelle Doppelbelastung durch
Mietezahlung und Zinsen während der Bauzeit).

Amtliche Vermessung:
Grundstückseinmessung / Geometerleistung

Erdarbeiten:
Aushub, eventuell Deponiekosten, Anfüllen

Hausanschlüsse (von der Strasse in Ihr Haus):
Wasser Zuleitung und Wasser Ableitung – Kanal, Drainage – Entwässerung / Kiesschüttung / Spülrohr, Erdgasleitung/Erdgastank oder eventuell Erdölaußentank, Stromzufuhr – Wechselstrom / Starkstrom, Telefonleitung, Kabelfernsehen.

Allgemeine Baukosten:
Baustrom, Bauwasser und Bauabwasser, Dixie-Bautoilette, Entsorgungskosten / Bauschutt eventuell Deponiekosten.

Außenanlagen:
Rohplanie Garten, Rohplanie und Pflastern Zufahrt und Terrasse, Plattenmaterial: Steine etc. für Wege, Garage, Terrasse, und Garten mit Zaun, Bäume, Rasen usw.

Stützmauer:
Bei Hanglage eventuell Stützmauer notwendig, Kosten ca. zusätzlich € 5.000,– zu den Baunebenkosten.

Material für Eigenleistungen:
Bei Eigenleistungen muss zum Kaufpreis des Hauses noch der Einkauf für das benötigte Material mit finanziert werden, soweit die Materialkosten nicht mit im Hauspreis enthalten sind. Bitte prüfen und nachfragen.

Umzugskosten:
Umzug durch Umzugsfirma mit Komfortumzug ca. € 10.000. Selbst wenn der Umzug in Eigenregie durchgeführt wird fallen immer noch Kosten für Transportfahrzeug, Helfer, Umzugskartons etc. an.

Gardinenstangen:
Hier können zum Beispiel pro Fenster und Gardinen Kosten von € 150,– bis € 500 anfallen.

Deckenleuchten / Lampen / Stehlampen:
Pro Zimmer wird mindestens eine Deckenlampe benötigt. Je nach Wunsch und Qualität € 50 – € 500 je Lichtquelle.

Wichtige Anmerkung:
Diese Baunebenkosten betragen bei uns in Baden-Württemberg / Deutschland in der Regel immer ca. 30.000 – 40.000 €, egal ob Sie ein großes, kleines, teures oder billiges Haus kaufen.

Diese Kosten sind vom Haus unabhängig und sind immer gleich groß. Es handelt sich überwiegend um amtliche / behördliche Kosten, deren Rechnungen Sie als Bauherr bekommen und auch bezahlen müssen. Diese sind nicht im Hauspreis kalkuliert und können das auch nicht sein, weil Sie je nach Lage des Grundstückes, der Gemeinde, der Stadt, der Bauvorschriften, der Versorgungsbetriebe etc. unterschiedlich ausfallen. Wenn diese Baunebenkosten aber nicht in Ihrer Finanzierung in der Höhe von ca. € 40.000 enthalten sind, dann ist das grob fahrlässig und Sie laufen in Gefahr eine Nachfinanzierung aufnehmen zu müssen.

Deshalb kalkulieren wir als verantwortliches Unternehmen in Deutschland für Sie immer mindestens € 40.000,– an Baunebenkosten.

Baunebenkosten in der Schweiz.
Erdarbeiten (Haushubkosten etc.) und Betonarbeiten sind in der Schweiz erheblich teurer als in Deutschland. Die Schweizer Städte und Gemeinden nehmen zusätzlich extrem hohe Gebühren für die Prüfung des Bauvorhabens und der Baugenehmigung. In der Regel betragen diese Gebühren ca. 50.000 – 100.000 CHF. Ein Bauhaushub kostet in Deutschland in der Regel nicht mehr als € 10.000. In der Schweiz dagegen werden dafür bis zu 150.000 CHF verlangt. Betonarbeiten für Keller, Rohbau und Stützmauern sind je nach Ausführung 2 bis 4-mal so teuer wie in Deutschland.

Aus der nachfolgenden Aufstellung der Baunebenkosten aus einem Schweizer Projekt ist ersichtlich, dass in der Schweiz Baunebenkosten in der Regel ca. 300.000 CHF betragen.

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Fußbodenheizung in der Altbausanierung

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Bei der Altbausanierung scheiterte der Einbau einer herkömmlichen Fußbodenheizung sehr oft an den erforderlichen Einbauhöhen. Ein weiterer Hinderungsgrund ist für die Bauherren sehr oft auch der Einbau eines Naßestrichs in den fertigen Wohnräumen.
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Heute informieren wir Sie über ein innovatives Fußbodenheizsystem mit folgenden Vorteilen:

– geringe Aufbauhöhe von nur 34 mm Gesamthöhe
– komplett in Trockenbauweise, das heisst Sie können sofort nach dem
Einbau der Fußbodenheizung die Bodenbeläge verlegen und einziehen,
– Sie haben die Möglichkeit, die Fußbodenheizung selbst in Eigenleistung zu
verlegen und haben somit noch zusätzliches Einsparpotential.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter: Alternative Fussbodenheizung

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